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In welchem Umfang die Kassen in Ihrem Fall die Kosten für die Unterstützung durch unsere Alltagshelfer übernehmen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel davon, welcher Pflegegrad vorliegt und in welchem Umfang Sie von unseren Leistungen profitieren möchten.
Seit 2017 haben auch Menschen mit Demenz, einer chronischen seelischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung Anspruch auf die gleichen Pflegeleistungen, die körperlich Kranken schon zuvor zustanden. Die Regelungen dafür finden sich im Pflegestärkungsgesetz 2. In welchem Umfang dieser Anspruch in Ihrem Fall besteht, hängt vom jeweils festgestellten Pflegegrad ab. Aber auch davon, ob und wie die Alltagskompetenz eingeschränkt ist. Wurde bei Ihnen festgestellt, dass Sie anspruchsberechtigt sind, übernehmen die Pflegekassen die Kosten für die notwendige Hilfe bis zu bestimmten Höchstgrenzen.
Wenn Sie pflegebedürftig sind, haben Sie das Recht, selbst zu entscheiden, ob Sie weiterhin zu Hause leben möchten. Und auch inwieweit Sie Pflegesachleistungen für Grundpflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Hilfe nutzen wollen. Sie können diese Leistungen zudem mit dem Pflegegeld, das für die Betreuung im privaten Umfeld verwendet werden kann, kombinieren.
Sachleistungen haben in der Pflege nichts mit „Sachen“ oder „Dingen“ zu tun. Vielmehr zählen hierzu zum Beispiel Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, wie HOMECARE – die Alltagshelfer sie anbietet.
Wenn Sie oder ein pflegebedürftiger Angehöriger also unsere Betreuungsservices oder hauswirtschaftliche Unterstützung in Anspruch nehmen, handelt es sich dabei um Sachleistungen. Auch die Förderung der Orientierungsfähigkeit und sozialer Fähigkeiten durch unsere professionellen Betreuungskräfte zählt dazu. Zu den Pflegesachleistungen gehören zudem Grundpflege-Leistungen durch ambulante Pflegedienste.
Sie können Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, wenn ein Pflegegrad von Stufe 2 bis Stufe 5 festgestellt wurde. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen der oder dem Pflegebedürftigen zu.
Als Pflegebedürftiger können Sie frei wählen, welche Leistungen Sie im Einzelnen nutzen möchten – und auch, welchen ambulanten Dienst Sie beauftragen. Dabei können auch mehrere Anbieter zeitgleich unterschiedliche Leistungen erbringen, etwa ein Pflege- und ein Betreuungsdienst. Das in Anspruch genommene Budget wird dann entsprechend aufgeteilt: je nach Art der Hilfe, die in Ihrem konkreten Fall benötigt wird. Alle vom Ihnen beauftragte Dienste müssen allerdings von den Pflegekassen zugelassen sein. Bei HOMECARE – die Alltagshelfer sind alle Standorte von den Kassen zugelassen. Deshalb sind Sie bei uns immer genau richtig und stets auf der sicheren Seite.
Pflegesachleistungen rechnen Kassen direkt mit dem Dienst ab, der sie erbringt. Im Unterschied dazu wird das Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftige ausgezahlt. Sie können Pflegegeld beantragen, wenn die Unterstützung privat organisiert wird: wenn sich also beispielsweise Familienmitglieder, Angehörige oder Freunde um die Pflege oder den Haushalt kümmern.
Sie können Pflegesachleistungen und Pflegegeld auch kombinieren. Wer pflegebedürftig ist, kann sich also sowohl von einem anerkannten ambulanten Dienst als auch von Privatpersonen betreuen lassen. Bei einer solchen Kombinationspflege können das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen jeweils anteilig genutzt werden.
Pflegesachleistungen für häusliche Pflege
Pflegegrad
Maximale Leistungen pro Monat
Pflegegrad 2
761 Euro
Pflegegrad 3
1.432 Euro
Pflegegrad 4
1.778 Euro
Pflegegrad 5
2.200 Euro
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Publikation „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“
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Anspruch auf Pflegegeld haben Sie, wenn sich Angehörige oder andere Nahestehende ehrenamtlich um die Grundpflege, Betreuung oder den Haushalt kümmern.
Damit Sie Pflegegeld erhalten, muss ein Pflegegrad von mindestens 2 vorliegen. Das Pflegegeld wird immer direkt an die Pflegebedürftigen ausgezahlt. Wer Pflegegeld erhält, kann es als Anerkennung an die helfenden Personen weitergeben.
Wichtig
Sie können Pflegegeld auch mit Pflegesachleistungen kombinieren, wenn die Unterstützung sowohl privat als auch durch einen anerkannten ambulanten Dienst geleistet werden soll.
Pflegegeld bei häuslicher Pflege
Pflegegrad
Leistungen pro Monat
Pflegegrad 2
332 Euro
Pflegegrad 3
573 Euro
Pflegegrad 4
765 Euro
Pflegegrad 5
947 Euro
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Publikation „Pflegeleistungen zum Nachschlagen“
Werden Sie oder ein Angehöriger zuhause gepflegt, kann zusätzlich zu Leistungen der Pflegeversicherung den sogenannten Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden – auch schon bei Pflegegrad 1.
Der monatliche Entlastungsbetrag liegt bei allen Pflegegraden bei bis zu 125 Euro. Er ist zweckgebunden und kann für zwei Ziele eingesetzt werden: einerseits, um pflegende Angehörige zu entlasten. Andererseits für Angebote, die die Selbstständigkeit im Alltag fördern.
Der Entlastungsbetrag ist also zum Beispiel geeignet für Ausgaben wie:
teilstationäre Tages- oder Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Betreuungsleistungen und – teilweise – pflegerische Hilfen durch ambulante Dienste
weitere vom jeweiligen Landesrecht abhängigen anerkannte Angebote wie zum Bespiel die Tagesbetreuung in Gruppen.
Zur Abrechnung des Entlastungsbetrags müssen Sie die Rechnungen der genutzten Anbieter bei der Pflegekasse einreichen.
Wichtig
Schöpfen Sie den Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht voll aus, verfällt er nicht: Er kann dann auf die folgenden Monate übertragen werden.
Gut zu wissen
Entlastungsleistungen können nicht nur mit dem Entlastungsbetrag, sondern zusätzlich auch mit einem Anteil von 40 Prozent als Pflegesachleistungen von der Kasse übernommen werden.
Einen Nahestehenden zu pflegen, kann sehr belastend und anstrengend sein. Zudem können pflegende Angehörige selbst krank werden oder aus anderen Gründen vorübergehend verhindert sein. Mit der Verhinderungspflege können Sie auch in solchen Fällen sicherstellen, dass die Versorgung weitergeht.
Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die bereits mindestens sechs Monate lang zuhause von einer Privatperson betreut wurden, können für bis zu sechs Wochen im Jahr die Kosten für eine notwendige Vertretung geltend machen. Bei Pflegegrad 1 ist dies nicht möglich. Übernommen wird dabei ein Betrag von höchstens 1.612 Euro pro Jahr.
Wichtig
Die Verhinderungspflege darf nur von einer außenstehenden Person geleistet werden, die kein direkter Verwandter oder Mitbewohner des Pflegebedürftigen ist. Sollten in Ihrem Fall nahe Angehörige die Vertretung übernehmen, gelten andere Regelungen.
Das Angebot von HOMECARE – die Alltagshelfer in Solingen richtet sich an hilfs- und pflegebedürftige Menschen, die Unterstützung im Alltag benötigen. Mit Leistungen, die genau auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden abgestimmt sind, sorgen wir dafür, dass diese lange und glücklich zu Hause wohnen bleiben können.
HOMECARE – die Alltagshelfer in Solingen unterstützt nicht nur Senioren, die möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben wollen, sondern entlastet auch Familien oder pflegende Angehörige. Nach einer Operation, einem Unfall oder auch während und nach der Schwangerschaft können die HOMCARE – die Alltagshelfer Dienste in Anspruch genommen werden.
Genauso vielfältig wie die Aufgaben im Alltag sind die Leistungen der Alltagshelfer: Sie gehen einkaufen, begleiten zu Terminen außer Haus, helfen beim Kochen oder Wäschewaschen. Aber auch um die Grundpflege und Demenzbetreuung kümmern sich die geschulten Kräfte. HOMECARE – die Alltagshelfer in Solingen sorgt aber nicht nur dafür, dass solche Dinge ordentlich erledigt werden. Die Alltagshelfer leisten auch gerne Gesellschaft, gehen mit spazieren und bleiben für ein Spiel oder ein gutes Gespräch. Kurz: Sie sind wirklich für die Menschen da, die ihre Hilfe in Anspruch nehmen.
Was viele nicht wissen: Die Kosten für die Arbeit der Alltagshelfer werden oft ganz oder zum Teil von der Pflegekasse übernommen. Denn HOMECARE – die Alltagshelfer in Solingen ist von den Pflegekassen zugelassen und anerkannt. Das gilt übrigens für alle HOMECARE – die Alltagshelfer Standorte. Über die Möglichkeiten zur Kostenübernahme informiert Sie das Team bei einem unverbindlichen Erstgespräch.
Unser Konzept bietet Antworten – in Form einer flexiblen, individuellen und menschlichen Betreuung und Unterstützung für Menschen, die Hilfe benötigen. Die Leistungen von HOMECARE – die Alltagshelfer bieten eine echte Alternative zu Alten- oder Pflegeheimen und ergänzen die Arbeit klassischer Pflegedienste. Die Besonderheit: Anders als diese rechnen wir nicht im Minutentakt, sondern auf Stundenbasis ab und können uns so ganz ohne Zeitdruck individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse unsere Kunden einstellen.
HOMECARE – die Alltagshelfer hat es sich zum Ziel gesetzt der Unterversorgung bei Senioren und pflegebedürftigen Menschen entgegenzuwirken. Dafür nehmen sich unsere Alltagshelfer so viel Zeit, wie für ein menschliches Miteinander nötig ist. So kann sich in aller Ruhe um die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Kunden gekümmert werden. Dadurch ist sichergestellt, dass jeder Kunde, die für ihn optimale Versorgung erhält. Nur so kann die Lebensqualität verbessert und somit – wie inzwischen durch verschiedene Studien belegt – auch die Lebenserwartung gesteigert werden.
Als Alltagshelfer engagieren sich Menschen aus ganz verschiedenen Bereichen, die meisten sind Quereinsteiger. Neben Müttern, Hausfrauen, Studenten und Rentnern arbeiten aber auch Pflegekräfte, die wieder mehr Zeit für ihre Klienten haben möchten, als Alltagshelfer. Da HOMECARE – die Alltagshelfer alle Mitarbeiter eingehend schult, sind keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich. Wer Alltagshelfer bei HOMECARE – die Alltagshelfer in Solingen werden will, sollte Einfühlungsvermögen im Umgang mit Senioren mitbringen, eine soziale Ader haben und einen Führerschein besitzen. Bewerben können Sie sich direkt über unsere Webseite.
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Betreuung mit Herz – Solingen GmbH
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42651 Solingen
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